Energierecht Cottbus – Rechtsanwalt Roland Erbe
Zusammenfassung der Leistungen:
Gestaltung und Verhandlung von Verträgen zur Errichtung von Energieanlagen sowie von Strom-, Gas- und Wärmelieferungsverträgen.
Bearbeitung von Fragen des liberalisierten Energiemarktes und Beantwortung von Fragen zum Gesetz der erneuerbaren Energien.
Durchsetzung von Ansprüchen im Bereich des Versorgungsrechts (Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärmeansprüchen)
Prüfung von Liefer-, Anlagen-, Energie- und/oder Wärme-Contracting-Verträgen
Rechtliche Unterstützung beim Kauf- oder Verkauf von bereits errichteten EEG-Anlagen
Beratung von Grundstückseigentümern / Verpächter auf dessen Land Windenergieanlagen errichtet werden sollen
Energierecht Cottbus |
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Geldentschädigung für Leitungsrechte – Energierecht Cottbus |
Versorgungsunternehmen, welche zu DDR-Zeiten ihre Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Wasser- bzw. Abwasserleitungen für die Allgemeinheit über fremde Grundstücke geführt haben, haben bis 11.07.2011 die Möglichkeit, für Leitungen Leitungsrechte in das Grundbuch eintragen zu lassen. Dem Grundstückseigentümer steht für die Eintragung des Leitungsrechts in das Grundbuch eine Geldentschädigung zu. Diese Ansprüche müssen jedoch eingefordert werden, da die Versorgungsunternehmen selten freiwillig die Eigentümer entschädigen. Für Informationen über Anspruchsberechtigung und Entschä-digungsumfang steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Roland Erbe im Bereich des Energierechts in Cottbus gern zu Verfügung. |
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Nachrüstung von Gebäuden bei Eigentumswechsel- Energierecht Cottbus |
Im Falle eines Grundstückseigentümerwechsels müssen Heizkessel, welche vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden, außer Betrieb genommen, innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumsübergang Heizungs- und Warmwasserrohre in nicht beheizten Räumen gedämmt und an obersten Geschossdecken beheizter Räume ein U-Wert von 0,3 W/m²K eingehalten werden. |
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Weitere Urteile zu Rechtsfragen. Für Informationen über Ihre Ansprüche steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Roland Erbe gern zu Verfügung. Ich freue mich auf Ihren Anruf unter der Nummer: Tel. 0355 – 488 97 66. Ihr Fachanwalt für Energierecht in Cottbus: Kanzlei Roland Erbe. Nützliche Links zum Thema Energierecht: Gerichte des Landes Brandenburg